Es gibt so viele Wörter, die erzählt sein wollen (Cornelia Funke)
Benutzungsordnung
§ 1 Allgemeines Die Gemeindebücherei Geisenhausen ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung des Marktes Geisenhausen, der Volksschule Geisenhausen und der Pfarrei St. Martin Geisenhausen, die jeder Person zur Verfügung steht.
Während des Aufenthalts in der Bücherei und der Nutzung ihres Medienangebots gilt diese Benutzungsordnung sowie die Hausordnung.
§ 2 Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Bücherei werden durch Aushang bekannt
gemacht.
§ 3 Anmeldung
Der/die Benutzer/in (im Folgenden stets als Benutzer benannt) meldet sich persönlich unter Vorlage des gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokumentes an und erhält einen Benutzerausweis. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
Bei Kindern und Jugendlichen ist die Einverständniserklärung der Eltern notwendig.
Bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert, soweit diese von der Bücherei zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift die gesetzlich erforderliche Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Ergänzend gilt die Anlage Datenschutz.
Dienststellen, juristische Personen, Institute und Firmen melden sich durch schriftlichen Antrag eines Vertretungsberechtigten an.
Jede Namensänderung sowie Wohnortwechsel ist mitzuteilen.
§ 4 Benutzerausweis Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer, bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
§ 5 Ausleihe, Frist, Vorbestellung, Mahngebühr
Gegen Vorlage eines gültigen Benutzerausweises können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist kostenlos ausgeliehen werden.
Die Leihfrist für Bücher beträgt 4 Wochen. Für andere Medienarten kann die Büchereileitung kürzere Leihfristen bestimmen.
Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
Ausgeliehene Bücher und Medien können vorbestellt werden. Der Besteller wird verständigt. Die vorbestellten Medien können nur eine Woche zurückgelegt werden.
Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich die Portokosten zu erstatten.
Säumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen.
§ 6 Ausleihbeschränkungen
Für einzelne Medienarten kann die Büchereileitung besondere Bestimmungen festlegen.
Gesetzlich vorgeschriebenen Altersangaben z. B. für Spielfilme sind auch für die Ausleihe der Bücherei verbindlich.
§ 7 Behandlung der Medien, Haftung, Schadenersatz Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist der Benutzer schadenersatzpflichtig.
Vor jeder Ausleihe sind die Medien von dem Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.
Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben.
Eine Weitergabe der Medien an Dritte ist nicht gestattet.
Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der Bücherei an Daten, Dateien und Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Handhabung von Medien aus der Bücherei entstehen.
Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei nach pflichtgemäßem Ermessen.
Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.
§ 8 Nutzungsbedingungen für Internet und WLAN Die Internet-PCs und das WLAN stehen allen Büchereibenutzern zur Verfügung. Die Nutzungsdauer der PCs kann von der Büchereileitung festgelegt werden.
Die Bücherei haftet nicht:
– Für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer
– Für Schäden, die einem Benutzer auf Grund von fehlenden Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen.
– Für Schäden, die einem Benutzer durch die Nutzung der Büchereiarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen.
– Für Schäden, die einem Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.
Der Benutzer verpflichtet sich:
– Die Bücherei schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit, der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien, beziehen.
– Die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen und über das WLAN gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten. Das Aufrufen rechtswidriger Inhalte im Internet ist untersagt.
– Keine Dateien und Programme der Bücherei oder Dritter zu manipulieren.
– Keine geschützte Daten zu manipulieren
– Die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Bücherei entstehen, zu übernehmen.
– Bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigungen an dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen.
– Das Empfangen, Lesen und Versenden von E-Mails nur über Drittanbieter abzuwickeln.
Es ist nicht gestattet:
– Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen.
– Technische Störungen selbständig zu beheben
– Programme und Dateien von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den PC Arbeitsplätzen zu installieren oder zu speichern.
– An den PC-Arbeitsplätzen kostenpflichtige Inhalte aufzurufen oder zu nutzen.
– An den PC-Arbeitsplätzen Bestellungen von Waren aufzugeben bzw. Käufe und Verkäufe über das Internet abzuwickeln
§ 10 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht Jeder Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer übernimmt die Bücherei keine Haftung.
Essen und Trinken, sowie das Rauchen sind in der Bücherei in der Regel nicht gestattet.
Das Hausrecht nimmt die Leitung der Bücherei oder das mit seiner Ausübung beauftragte Büchereipersonal wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
§ 11 Ausschluss von der Benutzung Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung und die Hausordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können für dauernd oder begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
§ 12 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt hiermit alle vorherigen Benutzerordnungen.
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